Kitzingen holt Bürgerinnen und Bürger für E-Government ab
Gesprächsleitfaden für E-Government im Landkreis Kitzingen entwickelt.
10.01.2014
Die jüngsten Studien machen es deutlich: Die Zufriedenheit mit E-Government nimmt ab (s. Pressemitteilung auf initiatived21.de). Die dahinterliegende Herausforderung wurde im Landkreis Kitzingen nach Herstellung des ID-Safes zum Auslesen der Ausweisdaten im Sommer 2013 durch die eigenen Erfahrungen deutlich: E-Government unterliegt anderen Spielregeln als sie heute im Internet üblich sind. Die Anforderungen an Rechtssicherheit und Datenschutz sind um ein vielfaches höher als im heute alltäglich gewordenen E-Business. Das heißt, man kann unter diesen Rahmenbedingungen für E-Government keine Usability herstellen, wie sie im E-Business für den Nutzer bereits als Standard etabliert ist. Der Umgang mit den sicheren Instrumenten des E-Government, wie z.B. der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder auch der De-Mail, muss also an alle Beteiligten herangetragen werden. Oder andersherum, es müssen die Bürgerinnen und Bürger bei ihrem heutigen Kenntnisstand zur Internetnutzung für E-Government abgeholt werden.
Im Landkreis Kitzingen konnte die Große Kreisstadt Kitzingen mit diesem Anspruch bereits im Jahr 2013 im Rahmen der E-Government-Initiative des Bundesinnenministeriums ein Akzeptanzkonzept zum neuen Personalausweis erarbeiten und hat dabei u. a. eine vierzehntägige E-Government-Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Alle bisherigen Maßnahmen aus diesem Konzept sind Angebote an die Bürgerinnen und Bürger, welche auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden können. Das bisherige sehr spärliche Interesse in der Bürgerschaft für all diese Maßnahmen bestätigt die eingangs erwähnten Studienergebnisse.
Der Landkreis Kitzingen hat mit diesem Kenntnisstand nach weiteren Möglichkeiten gesucht, um die enormen Potenziale des E-Government trotzdem heben zu können. Die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes hat dabei alle an den E-Government-Projekten beteiligten MitarbeiterInnen und Dienstleister in besonderem Maße auf die Potenziale durch Schriftformersatz eingestimmt. Heraus kam ein Vorgehensmodell, welches die Situation eines telefonischen Auskunftsersuchens als Schlüsselmoment aufgreift. In diesem direkten telefonischen Dialog mit dem Anfragenden können die vorhandenen Möglichkeiten des E-Government von der jeweiligen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter aktiv und passgenau dargestellt und vorbereitet werden. Hierzu wurden die vorhandenen intelligenten PDF-Formulare mit der Funktion vorbereitendes Ausfüllen und verschlüsseltes Versenden durch die Sachbearbeitung ergänzt. Damit erhält der potenzielle Antragsteller per E-Mail einen weitgehend vorbefüllten Antrag, ergänzt seine persönlichen Daten und nutzt mit der Online-Ausweisfunktion seines neuen Personalausweises die Möglichkeiten von Schriftformersatz. Nutzer ohne eID-Funktion können stattdessen einen Mantelbogen ausdrucken, unterschreiben und einscannen.
Wiederum als verschlüsselte Anlage einer E-Mail sendet der Antragsteller seinen Antrag zurück an die Behörde. Mit der bei Ihm verbleibenden Kopie des Vorgangs hat der Antragsteller einen Schlüssel zur Verfügung, um sich mit elektronischen Abfragen zum Vorgangsstatus über die weitere Vorgangsbearbeitung zu informieren. In diesem Vorgehensmodell erreicht jeder Vorgangsbeteiligte gegenüber der klassischen Papiervariante neue Mehrwerte und kann seine vorhandenen Bordmittel einsetzen – jeder wird motiviert und keiner wird ausgegrenzt.
Das neue Vorgehensmodell soll in den nächsten Wochen im Bereich der Einholung von neuen SEPA-Lastschriftmandaten erstmalig im Wirkbetrieb umgesetzt werden. Hierzu wurde mit Frau Höcht (SB Doppik im Bereich Finanzen des Landratsamt Kitzingen) der beigefügte Steckbrief Einbinden von Bürgerinnen und Bürgern in E-Government-Dienste mit dem nPA zur Erlangung von Schriftformerfordernis inkl. Gesprächsleitfaden erarbeitet (s. Foto).
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